Steuer auf Kapitalerträge berechnen

25 Prozent, dazu Soli, dazu vielleicht Kirchensteuer — so wird es meist erklärt, und so steht es nicht im Gesetz. § 32d Abs. 1 EStG fasst alles in eine Formel, und darin sinkt die Kapitalertragsteuer, sobald Kirchensteuer anfällt. Dieser Rechner rechnet mit der Formel, nicht mit der Faustregel.

Ihre Angaben

€

Brutto, vor Steuerabzug. Einzelaktien, Anleihen, Tagesgeld.

€

Ausschüttungen, Vorabpauschalen und realisierte Gewinne aus Aktienfonds. Davon bleiben 30. % nach der Teilfreistellung steuerfrei.

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Wie viel des Sparer-Pauschbetrags schon bei einer anderen Bank verbraucht ist. Ohne Freistellungsauftrag steht der volle Betrag hier zur Verfügung.

€

Der nach § 32d Abs. 5 anrechenbare Betrag, nicht die insgesamt einbehaltene Quellensteuer. Er steht in der Steuerbescheinigung.

%

Leer lassen, wenn Sie keiner steuererhebenden Religionsgemeinschaft angehören — dann fällt keine Kirchensteuer an. Sonst 8 oder 9, je nach Bundesland; Ihre Bank kennt den Satz und führt ihn automatisch ab.

Ihr Ergebnis

Steuer insgesamt—Kapitalertragsteuer, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer zusammen, nach Anrechnung.
Kapitalerträge brutto—
Steuerfrei durch Teilfreistellung—Anteil der Aktienfondserträge, der nach InvStG § 20 außer Ansatz bleibt.
Steuerfrei durch Sparer-Pauschbetrag—
Steuerpflichtiger Ertrag—Das e aus § 32d Abs. 1.
Kapitalertragsteuer—Mit Kirchensteuer sinkt sie unter 25 %, weil der Sonderausgabenabzug im Divisor steckt.
Effektiver Kapitalertragsteuersatz—
Solidaritätszuschlag—
Kirchensteuer—Braucht Ihren eigenen Satz. Es gibt keine Zahl, die für alle stimmt — wer keiner steuererhebenden Religionsgemeinschaft angehört, zahlt nichts.
Angerechnete ausländische Quellensteuer—
Was übrig bleibt—
Gesamtbelastung—Steuer im Verhältnis zum steuerpflichtigen Ertrag. Ohne Kirchensteuer sind das die bekannten 26,375 %.
Formel
Einkommensteuer = (e − 4q) ÷ (4 + k), wobei e der steuerpflichtige Ertrag, q die anrechenbare ausländische Steuer und k der Kirchensteuersatz ist (§ 32d Abs. 1 EStG).

Sätze geprüft am 29. August 2026 · Quellen: bzst.de, gesetze-im-internet.de Wie wir prüfen

Warum die Kapitalertragsteuer mit Kirchensteuer unter 25 Prozent fällt

Kirchensteuer auf Kapitalerträge ist als Sonderausgabe abziehbar. Weil die Abgeltungsteuer aber abgeltend wirkt, kann man den Abzug nicht in der Steuererklärung nachholen — er ist stattdessen direkt in die Formel eingebaut.

Das Gesetz schreibt die Steuer als (e − 4q) ÷ (4 + k). Ohne Kirchensteuer ist das e ÷ 4, also genau 25 Prozent. Mit neun Prozent Kirchensteuer ist es e ÷ 4,09 — 24,45 Prozent. Die Kirchensteuer wird dann auf diesen niedrigeren Betrag erhoben, nicht auf die vollen 25 Prozent.

Deshalb kommen die beiden bekannten Gesamtbelastungen — 26,375 Prozent ohne und 27,99 Prozent mit neun Prozent Kirchensteuer — hier aus der Rechnung heraus und sind nicht als Zahl hinterlegt.

Die ausländische Quellensteuer steht im Zähler, nicht daneben

Die anrechenbare ausländische Steuer geht als 4q in die Formel ein, also vervierfacht und vor der Division abgezogen. Ohne Kirchensteuer läuft das rechnerisch darauf hinaus, q einfach von der Steuer abzuziehen. Mit Kirchensteuer nicht mehr ganz.

Wichtig ist, welchen Betrag Sie eintragen: gefragt ist die anrechenbare Quellensteuer nach § 32d Abs. 5, nicht die insgesamt im Ausland einbehaltene. Die beiden gehen auseinander, wenn mehr einbehalten wurde, als das Doppelbesteuerungsabkommen zulässt. Der anrechenbare Betrag steht in Ihrer Steuerbescheinigung.

Teilfreistellung vor Pauschbetrag

Bei Aktienfonds bleiben 30 Prozent der Erträge nach § 20 InvStG steuerfrei. Diese Teilfreistellung wirkt zuerst; erst auf den Rest wird der Sparer-Pauschbetrag angerechnet. Die Reihenfolge ist nicht beliebig — andersherum gerechnet käme zu wenig Steuer heraus.

Der Sparer-Pauschbetrag wird nicht automatisch ausgeschöpft

1.000 Euro bei Einzelveranlagung, 2.000 Euro bei Zusammenveranlagung. Er wirkt aber nur dort, wo Sie einen Freistellungsauftrag erteilt haben. Wer bei drei Banken je ein Depot hat und nirgends einen Auftrag stellt, zahlt auf den ersten Euro Steuer und holt sich den Betrag erst über die Steuererklärung zurück.

Das Feld für den bereits verbrauchten Teil ist dafür da: tragen Sie ein, was anderswo schon aufgebraucht ist, dann rechnet der Rechner nur mit dem Rest.

Was der Rechner nicht weiss

Er kennt Ihren persönlichen Steuersatz nicht und macht deshalb keine Günstigerprüfung — wer insgesamt unter 25 Prozent liegt, fährt mit der Veranlagung nach § 32d Abs. 6 besser. Er kennt keine Verlustverrechnungstöpfe und keine Altbestände vor 2009. Und er rechnet mit einem Kirchensteuersatz, den Sie eintragen; er weiss nicht, ob Sie Mitglied sind.

Häufige Fragen