Grundpreis berechnen und zwei Packungen vergleichen

Zwei Packungen, zwei Preise, zwei Mengen — und die Frage, welche günstiger ist. Der Grundpreis beantwortet sie, und in Deutschland muss er am Regal stehen. Meistens jedenfalls.

Ihre Angaben

€

In der Einheit, in der Sie den Grundpreis haben wollen — nach § 5 PAngV also in Kilogramm, Litern oder Metern. 500 Gramm sind 0,5.

€

Dieselbe Einheit wie bei Packung A.

In derselben Einheit. Damit rechnet die Seite aus, was der Unterschied über ein Jahr ausmacht.

Ihr Ergebnis

Ergebnis—
Grundpreis A—Preis je Mengeneinheit.
Grundpreis B—
Preisunterschied—Um wie viel die günstigere Packung je Einheit unter der teureren liegt.
Ersparnis pro Jahr—
Jahreskosten mit A—
Jahreskosten mit B—
Formel
Grundpreis = Preis ÷ Menge. Der Vergleich nimmt den kleineren der beiden Grundpreise; die Jahresersparnis ist die Differenz der Grundpreise mal dem Jahresverbrauch.

Der Grundpreis ist Pflicht — mit Ausnahmen

In Deutschland muss der Grundpreis am Regal stehen. § 4 Abs. 1 der Preisangabenverordnung verlangt, ihn «neben dem Gesamtpreis … unmissverständlich, klar erkennbar und gut lesbar» anzugeben. § 2 Nr. 4 definiert ihn als «den Preis je Mengeneinheit einer Ware einschließlich der Umsatzsteuer und sonstiger Preisbestandteile».

Wozu dann ein Rechner? Weil § 4 Abs. 3 Ausnahmen macht. Kein Grundpreis nötig ist unter anderem bei Waren unter 10 Gramm oder 10 Millilitern, bei Zusammenstellungen verschiedenartiger Erzeugnisse, die nicht vermischt sind, und bei kleinen Direktvermarktern wie Hofläden oder Winzern.

Genau dort steht nichts am Regal — und genau dort rechnen Sie selbst.

Die Einheit ist vorgeschrieben

§ 5 Abs. 1 PAngV legt fest, worauf sich der Grundpreis bezieht: 1 Kilogramm, 1 Liter, 1 Kubikmeter, 1 Meter oder 1 Quadratmeter. Bei loser Ware erlaubt Abs. 2 zusätzlich 100 Gramm oder 100 Milliliter, je nachdem, was im Handel üblich ist.

Deshalb sehen Sie im Supermarkt mal «je 1 kg» und mal «je 100 g». Beide sind korrekt, und beide sind unbrauchbar, wenn Sie sie unbesehen nebeneinanderlegen — 0,80 € je 100 g sind 8,00 € je Kilogramm.

Der Rechner oben umgeht das Problem, indem er beide Mengen in derselben Einheit erwartet. Tragen Sie die Menge in der Einheit ein, in der Sie den Grundpreis lesen wollen: 500 Gramm als 0,5 und ein Kilo als 1, dann steht das Ergebnis in Euro je Kilogramm — genau so, wie es das Regaletikett angibt.

Die Konservendose und das Abtropfgewicht

Eine Feinheit, die viel ausmacht: § 5 Abs. 4 PAngV schreibt vor, dass sich der Grundpreis bei Waren mit anzugebendem Abtropfgewicht auf das Abtropfgewicht bezieht — also auf das, was nach dem Abgießen übrig bleibt.

Bei Kichererbsen, Mais oder Pfirsichen ist das rund die Hälfte der Füllmenge. Wer die Füllmenge in den Rechner tippt, vergleicht Aufguss mit Aufguss und kommt zu einem anderen Ergebnis als das Regaletikett. Steht ein Abtropfgewicht auf der Dose, nehmen Sie das.

Größer ist nicht automatisch günstiger

Die Vorratspackung hat meist den niedrigeren Grundpreis, und das ist auch der Grund, warum sie so verkauft wird. Nur zählt der Grundpreis erst, wenn die Menge auch aufgebraucht wird.

Ein Kilo Mehl zu 1,20 € je Kilogramm ist teurer als fünf Kilo zu 0,90 €, solange Sie die fünf Kilo verbrauchen. Landet ein Rest im Müll, ist der bezahlte Preis pro tatsächlich genutztem Kilogramm ein anderer — und oft der höhere.

Das Feld «Verbrauch pro Jahr» zeigt deshalb, was der Unterschied über ein Jahr wirklich ausmacht. Bei Alltagsware sind das schnell zweistellige Beträge, bei Dingen, die man dreimal im Jahr braucht, praktisch nichts.

Was nicht in den Vergleich gehört

Pfand ist kein Preisbestandteil und verzerrt den Vergleich, wenn man es mitrechnet. Dasselbe gilt für Mehrfachrabatte, die an eine Mindestmenge gebunden sind — die gehören in den Preis nur dann, wenn Sie die Bedingung auch erfüllen.

Häufige Fragen