Arbeitszeit mit Pause berechnen

Beginn, Ende, Pause — daraus wird die Netto-Arbeitszeit. Die Pause ist dabei keine freie Entscheidung: das Arbeitszeitgesetz schreibt Mindestwerte vor, und die stehen unten.

Ihre Angaben

Liegt das Ende vor dem Beginn, wird die Schicht als über Mitternacht laufend gerechnet.

In Minuten. Gesetzlich mindestens 30 bei mehr als sechs Stunden, mindestens 45 bei mehr als neun.

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Optional. Auf null lassen, wenn nur die Zeit interessiert.

Ihr Ergebnis

Netto-Arbeitszeit—Anwesenheit abzüglich Pause.
In Dezimalstunden—Dieselbe Zeit als Dezimalzahl, wie sie die Zeiterfassung führt.
Brutto-Arbeitszeit—Die reine Anwesenheit, Pause eingeschlossen.
Pro Woche—
Pro Woche als Zeit—
Verdienst pro Tag—
Verdienst pro Woche—
Verdienst pro Jahr—
Formel
Netto-Arbeitszeit = Ende − Beginn − Pause. Endet die Schicht nach Mitternacht, werden 24 Stunden addiert statt ein negativer Tag ausgewiesen.

Brutto und netto, aber bei der Zeit

Die Brutto-Arbeitszeit ist die Anwesenheit vom Kommen bis zum Gehen. Die Netto-Arbeitszeit ist, was nach Abzug der Pausen übrig bleibt — und nur die zählt als Arbeitszeit.

Bei 8:00 bis 17:00 sind das neun Stunden brutto. Mit 30 Minuten Pause bleiben 8,5 Stunden netto; mit 45 Minuten sind es 8,25.

Die gesetzliche Mindestpause

§ 4 des Arbeitszeitgesetzes schreibt mindestens 30 Minuten bei mehr als sechs bis zu neun Stunden Arbeitszeit vor und mindestens 45 Minuten bei mehr als neun Stunden. Die Pause darf in Abschnitte von jeweils mindestens 15 Minuten geteilt werden.

Und ein Satz, der oft übersehen wird: länger als sechs Stunden hintereinander darf ohne Ruhepause nicht gearbeitet werden. Die Pause muss außerdem im Voraus feststehen — eine Unterbrechung, die sich zufällig ergibt, ist keine Ruhepause im Sinne des Gesetzes.

Acht Stunden, ausnahmsweise zehn

§ 3 ArbZG: die werktägliche Arbeitszeit darf acht Stunden nicht überschreiten. Auf bis zu zehn Stunden verlängert werden darf sie nur, wenn im Durchschnitt von sechs Kalendermonaten oder 24 Wochen acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden.

Die zehn Stunden sind also kein zweites Limit, sondern eine Ausnahme mit Ausgleichspflicht. Werktäglich heißt dabei Montag bis Samstag.

Elf Stunden Ruhe bis zum nächsten Tag

Nach § 5 Abs. 1 muss nach Beendigung der täglichen Arbeitszeit eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens elf Stunden liegen. Ein Feierabend um 22 Uhr verschiebt den nächsten Beginn also frühestens auf 9 Uhr.

Für einzelne Branchen — Krankenhäuser, Gaststätten, Verkehr, Rundfunk, Landwirtschaft — lässt Absatz 2 eine Verkürzung um bis zu eine Stunde zu, wenn sie innerhalb eines Monats oder vier Wochen ausgeglichen wird.

Schichten über Mitternacht

Liegt das Ende vor dem Beginn, rechnet die Seite die Schicht über Mitternacht statt einen negativen Tag auszuweisen. 22:00 bis 06:00 sind acht Stunden Anwesenheit, nicht minus sechzehn.

Häufige Fragen