Wärmepumpe oder Gasheizung: was kostet weniger im Betrieb?
Der jährliche Wärmebedarf, die JAZ der Wärmepumpe und der Nutzungsgrad des Kessels — daraus ergeben sich beide Betriebskosten und der Unterschied zwischen ihnen. Beide Preise tragen Sie in Cent je Kilowattstunde ein, so wie sie auf der Rechnung stehen.
Ihre Angaben
Ihr Ergebnis
Formel
Zwei Jahreskosten und die Differenz
Die Wärmepumpe braucht Wärmebedarf geteilt durch JAZ an Strom, der Kessel Wärmebedarf geteilt durch Nutzungsgrad an Gas. Bei 18.000 kWh Wärme, JAZ 3,5 und 85 Prozent Nutzungsgrad sind das 5.143 kWh Strom gegen 21.176 kWh Gas.
Zu 32 Cent und 12 Cent macht das 1.645,71 Euro gegen 2.541,18 Euro — die Wärmepumpe ist um 895,46 Euro im Jahr günstiger.
Weil beide Preise sich ändern, ist die nützlichste Übung nicht das eine Ergebnis, sondern das Verschieben: setzen Sie den Strompreis höher und den Gaspreis niedriger, bis das Ergebnis kippt. Dann wissen Sie, wie viel Luft die Rechnung hat.
JAZ ist nicht die Zahl vom Etikett
Die Jahresarbeitszahl ist Wärme geteilt durch Strom, gemessen über ein Jahr in Ihrem Haus. Die Kennzahl auf dem Produktetikett wird unter Normbedingungen ermittelt und fällt in der Regel günstiger aus.
Wer die Etikettzahl in dieses Feld schreibt, rechnet die Wärmepumpe systematisch schön. Der Unterschied schlägt voll durch: eine halbe Einheit weniger JAZ hebt die Stromkosten im Beispiel um gut 270 Euro im Jahr.
Wer heute GEG Paragraf 71 zitiert, zitiert eine leere Adresse
Das ist der Fund, den das Nachschlagen ergeben hat, und er ist es wert, hier zu stehen. Das Gesetz, das jahrelang als GEG zitiert wurde, trägt auf gesetze-im-internet.de heute den Titel Gebäudemodernisierungsgesetz, kurz GModG — und Paragraf 71 ist mit «(weggefallen)» gekennzeichnet, ebenso die Paragrafen 47 bis 55.
Die Regeln zum Austausch einer Heizungsanlage stehen jetzt in Teil 3, Abschnitt 3, ab Paragraf 42. Absatz 1 dort verweist auf die Paragrafen 43 bis 46, wenn sich der Eigentümer für eine der Optionen aus Absatz 2 entscheidet.
Und Absatz 2 ist eine Liste von zehn Optionen. Nummer 1 ist eine Anlage, die mit Gas, Heizöl oder Flüssiggas beschickt wird. Nummer 2 ist die elektrisch angetriebene Wärmepumpe. Nummer 10 ist «eine andere innovative Heizungslösung». Das Gesetz stellt sie nebeneinander.
Was die Paragrafen 43 bis 46 im Einzelnen verlangen, steht hier nicht: sie wurden nicht gelesen, also wird nichts behauptet. Der Punkt ist ein anderer und gilt unabhängig davon — prüfen Sie die Fundstelle, bevor Sie sich auf eine Angabe verlassen, und misstrauen Sie jeder Seite, die noch Paragraf 71 nennt.
Amortisiert wird nur die Differenz
Die Seite rechnet die Mehrkosten gegenüber einem neuen Gaskessel ab, nicht gegenüber null. Steht der Austausch ohnehin an, ist das der ehrliche Vergleich: das Geld für den Kessel wäre so oder so fällig gewesen.
Das Förderfeld steht auf null, und das ist Absicht. Tragen Sie den Betrag ein, der Ihnen bewilligt wurde — diese Seite nennt keine Fördersätze, weil das Zahlen sind, die sich ändern und die hier nicht aus zwei Quellen geprüft wurden.
Gewinnt die Gasheizung im Betrieb, steht bei der Amortisation null. Das heißt nicht «sofort», sondern «es gibt nichts abzutragen».
Was nicht in der Rechnung steht
Verglichen werden Brennstoff und Strom. Wartung, Schornsteinfeger, Zählergebühren, ein eventueller zweiter Zähler und der bauliche Aufwand für Heizkörper oder Flächenheizung sind nicht dabei.
Paragraf 60a des Gesetzes trägt übrigens die Überschrift «Prüfung und Optimierung von Wärmepumpen» — eine eigene Pflicht für genau dieses Gerät, die es beim Kessel so nicht gibt.