Mehrwertsteuer berechnen

Vom Netto zum Brutto rechnet fast jeder richtig. Zurück nicht: 19 % vom Bruttobetrag abzuziehen ist nicht dasselbe wie durch 1,19 zu teilen, und die Differenz ist genau die Marge, die dabei verschwindet.

Ihre Angaben

€

Welcher Satz gilt, steht in Anlage 2 zum UStG und hängt von der Lieferung ab. Der Rechner entscheidet das nicht für Sie.

%

Für andere Länder oder Sonderfälle.

Ihr Ergebnis

Umsatzsteuer—Der Steuerbetrag selbst — in beide Richtungen dieselbe Zahl.
Nettobetrag—Ohne Umsatzsteuer.
Bruttobetrag—Mit Umsatzsteuer.
Angewandter Steuersatz—
Netto → brutto: mal—Nettobetrag mit diesem Faktor multiplizieren.
Brutto → netto: geteilt durch—Nicht 19 % abziehen — durch diesen Wert teilen. Das ist der Fehler, der am häufigsten passiert.
Was falsches Abziehen ergäbe—Der Bruttobetrag minus dem Steuersatz — zum Vergleich, nicht zur Verwendung.
Differenz zum richtigen Nettobetrag—
Formel
Netto → brutto: Nettobetrag × (1 + Satz ÷ 100). Brutto → netto: Bruttobetrag ÷ (1 + Satz ÷ 100). Die Umsatzsteuer ist die Differenz.

Sätze geprüft am 29. August 2026 · Quellen: bundesfinanzministerium.de, gesetze-im-internet.de Wie wir prüfen

Abziehen ist nicht teilen

Ein Bruttobetrag von 119 € enthält 19 € Umsatzsteuer. Nicht 22,61 €.

Der Grund: die 19 % werden auf den Nettobetrag aufgeschlagen, nicht vom Brutto abgezogen. Rechnet man rückwärts mit 119 € × 0,81, kommt 96,39 € heraus statt 100,00 € — ein Fehler von 3,61 € auf 119 €, also gut drei Prozent. Auf einem Jahresumsatz ist das kein Rundungsfehler.

Deshalb stehen der Faktor und der Teiler hier als eigene Zeilen, zusammen mit dem Betrag, den das falsche Verfahren ergeben hätte.

19 oder 7 — das entscheidet die Lieferung, nicht der Rechner

Der Regelsteuersatz beträgt 19 % nach § 12 Abs. 1 UStG. Auf bestimmte Umsätze ermäßigt er sich auf sieben Prozent — welche das sind, steht in Anlage 2 zum Gesetz und umfasst unter anderem Lebensmittel, Bücher und den Personennahverkehr.

Die Liste ist lang und im Einzelfall strittig. Der Rechner rät nicht: Sie wählen den Satz, er rechnet damit.

Der eigene Satz

Das Feld für einen eigenen Steuersatz ist für Fälle außerhalb des deutschen Regelfalls gedacht — Österreich mit 20 %, die Schweiz mit ihren eigenen Sätzen, oder alte Belege aus der Zeit des vorübergehend gesenkten Satzes.

Für inländische Umsätze im laufenden Jahr sind es 19 oder 7.

Was hier nicht abgebildet ist

Die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG, bei der keine Umsatzsteuer ausgewiesen wird. Innergemeinschaftliche Lieferungen und das Reverse-Charge-Verfahren, bei denen die Steuerschuld übergeht. Und der Vorsteuerabzug — was Sie selbst an Umsatzsteuer gezahlt haben, verrechnet sich mit dem, was Sie abführen, und davon weiß dieser Rechner nichts.

Häufige Fragen