Mehrwertsteuer berechnen
Vom Netto zum Brutto rechnet fast jeder richtig. Zurück nicht: 19 % vom Bruttobetrag abzuziehen ist nicht dasselbe wie durch 1,19 zu teilen, und die Differenz ist genau die Marge, die dabei verschwindet.
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Sätze geprüft am 29. August 2026 · Quellen: bundesfinanzministerium.de, gesetze-im-internet.de Wie wir prüfen
Abziehen ist nicht teilen
Ein Bruttobetrag von 119 € enthält 19 € Umsatzsteuer. Nicht 22,61 €.
Der Grund: die 19 % werden auf den Nettobetrag aufgeschlagen, nicht vom Brutto abgezogen. Rechnet man rückwärts mit 119 € × 0,81, kommt 96,39 € heraus statt 100,00 € — ein Fehler von 3,61 € auf 119 €, also gut drei Prozent. Auf einem Jahresumsatz ist das kein Rundungsfehler.
Deshalb stehen der Faktor und der Teiler hier als eigene Zeilen, zusammen mit dem Betrag, den das falsche Verfahren ergeben hätte.
19 oder 7 — das entscheidet die Lieferung, nicht der Rechner
Der Regelsteuersatz beträgt 19 % nach § 12 Abs. 1 UStG. Auf bestimmte Umsätze ermäßigt er sich auf sieben Prozent — welche das sind, steht in Anlage 2 zum Gesetz und umfasst unter anderem Lebensmittel, Bücher und den Personennahverkehr.
Die Liste ist lang und im Einzelfall strittig. Der Rechner rät nicht: Sie wählen den Satz, er rechnet damit.
Der eigene Satz
Das Feld für einen eigenen Steuersatz ist für Fälle außerhalb des deutschen Regelfalls gedacht — Österreich mit 20 %, die Schweiz mit ihren eigenen Sätzen, oder alte Belege aus der Zeit des vorübergehend gesenkten Satzes.
Für inländische Umsätze im laufenden Jahr sind es 19 oder 7.
Was hier nicht abgebildet ist
Die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG, bei der keine Umsatzsteuer ausgewiesen wird. Innergemeinschaftliche Lieferungen und das Reverse-Charge-Verfahren, bei denen die Steuerschuld übergeht. Und der Vorsteuerabzug — was Sie selbst an Umsatzsteuer gezahlt haben, verrechnet sich mit dem, was Sie abführen, und davon weiß dieser Rechner nichts.