Tage zwischen zwei Daten berechnen

Zwei Daten eintragen, und Sie erhalten sowohl die Anzahl der Tage als auch die Differenz ausgeschrieben als Jahre, Monate und Tage. Die beiden Zahlen beantworten nicht dieselbe Frage — meist braucht man nur eine davon.

Ihre Angaben

Liegt das Datum vor dem Startdatum, rechnet der Rechner trotzdem — er weist nur darauf hin.

Ihr Ergebnis

Tage—Volle Tage zwischen den beiden Daten. Der Starttag zählt nicht mit.
Kalenderdifferenz—Derselbe Zeitraum als Jahre, Monate und Tage.
Werktage—Montag bis Freitag. Feiertage sind nicht abgezogen — sie unterscheiden sich je nach Bundesland.
Samstage und Sonntage—
Wochen—Länge in Wochen, also Tage geteilt durch sieben — keine Kalenderwoche.
Volle Monate—
Formel
Anzahl Tage = Enddatum − Startdatum. Werktage zählen Montag bis Freitag im Zeitraum. Die Kalenderdifferenz wird als volle Jahre, dann volle Monate, dann Resttage angegeben.

Tage und Kalenderdifferenz sind zwei verschiedene Zahlen

Zwischen dem 31. Januar und dem 1. März liegen in einem Gemeinjahr 29 Tage. Die Kalenderdifferenz ist «29 Tage» — und keineswegs «1 Monat und 1 Tag». Beide Sichtweisen sind vertretbar, sie beantworten nur verschiedene Fragen.

Für eine Zinsperiode oder eine Zählung zählt die Tageszahl. Um zu beschreiben, wie viel Zeit vergangen ist, nimmt man Jahre und Monate.

Der Starttag zählt nicht mit. Vom 1. bis zum 2. ist ein Tag. Wenn beide Tage zählen sollen — bei Urlaub oder Vermietung kommt das vor — rechnen Sie einen dazu.

Werktage sind keine Arbeitstage

Der Rechner zählt Montag bis Freitag und kennt keine Feiertage. In Deutschland ist das ein größerer Vorbehalt als anderswo, denn Feiertage sind Ländersache.

Das Bundesinnenministerium formuliert es so: «Die Festlegung von Feiertagen ist in der Bundesrepublik Deutschland grundsätzlich Sache der Länder. Die Ausnahme hierzu ist der Tag der Deutschen Einheit.» Der 3. Oktober ist der einzige bundesrechtlich festgelegte Feiertag.

Über die Sonn- und Feiertagsgesetze der Länder sind neun Tage bundeseinheitlich geschützt: Neujahr, Karfreitag, Ostermontag, Christi Himmelfahrt, Pfingstmontag, der 1. Mai, der Tag der Deutschen Einheit sowie erster und zweiter Weihnachtstag.

Alles andere — Fronleichnam, Allerheiligen, Reformationstag, Mariä Himmelfahrt, Heilige Drei Könige — gilt nur in bestimmten Ländern, teils sogar nur in bestimmten Gemeinden. Wer echte Arbeitstage braucht, muss die Feiertage seines Bundeslandes selbst abziehen. Die Zahl hier ist eine Obergrenze.

Fristberechnung folgt dem BGB, nicht dem Kalender

Wenn es um eine rechtliche Frist geht, gelten die §§ 187 und 188 BGB — und die zählen anders.

Besonders deutlich wird das bei Monatsfristen. § 188 Abs. 3 BGB: «Fehlt bei einer nach Monaten bestimmten Frist in dem letzten Monat der für ihren Ablauf maßgebende Tag, so endigt die Frist mit dem Ablauf des letzten Tages dieses Monats.» Eine Monatsfrist ab dem 31. Januar endet also am 28. beziehungsweise 29. Februar — das Gesetz kappt auf das Monatsende.

Dieser Rechner kappt nicht. Er borgt aus dem Vormonat und erfindet dabei nie einen Tag, den es nicht gibt. Vom 31. August bis zum 1. März zeigt er deshalb 5 Monate und 29 Tage statt 6 Monate und 1 Tag. Beide Angaben beschreiben denselben Zeitraum, aber nur eine davon ist die juristische.

Wochen sind keine Kalenderwochen

In Deutschland wird viel in Kalenderwochen terminiert — «KW 32» versteht fast jeder. Umso leichter verwechselt man zwei Dinge, die nichts miteinander zu tun haben.

Die Zeile «Wochen» hier ist eine Länge: Tage geteilt durch sieben. Sie sagt, wie lang der Zeitraum ist, nicht in welcher Woche des Jahres ein Datum liegt. Kalenderwochen ermittelt dieser Rechner nicht.

Schaltjahre erledigen sich von selbst

Liegt der 29. Februar im Zeitraum, wird er mitgezählt. Deshalb sind es für ein Jahr mal 365 und mal 366 Tage.

Dasselbe gilt an Monatsgrenzen: Der Kalender folgt dem Kalender, nicht der Multiplikation.

Häufige Fragen