Monatliche Rate berechnen

Auf die Monatsrate schaut jeder. Interessanter ist meist die andere Zahl: wie viel von dem, was Sie zurückzahlen, nie zur Tilgung wird.

Ihre Angaben

€

Die Summe, die ausgezahlt wird.

%

Nicht den Sollzins eintragen. Der effektive Jahreszins enthält die Kosten und ist die vergleichbare Zahl.

Ihr Ergebnis

Monatliche Rate—Jeden Monat derselbe Betrag über die ganze Laufzeit.
Zinsen insgesamt—
Gesamtbetrag—
Zinsanteil an der Rückzahlung—Der Teil Ihrer Zahlungen, der die Schuld nicht verringert.
Formel
Rate = Kreditbetrag × i ÷ (1 − (1 + i)^−n), wobei i der monatliche Zins und n die Zahl der Raten ist. Zinsen gesamt = Rate × n − Kreditbetrag.

Längere Laufzeit, kleinere Rate, größerer Preis

Das ist die eine Abwägung beim Kredit, und sie ist unangenehm, weil beide Zahlen in verschiedene Richtungen laufen. Verlängern Sie die Laufzeit, sinkt die Rate — und die Zinsen steigen, weil Sie das Geld länger schulden.

Stellen Sie die Laufzeit oben um und sehen Sie zu, wie die beiden unteren Zeilen auseinanderlaufen. Mehr ist über Kredite eigentlich nicht zu sagen.

Effektiver Jahreszins statt Sollzins

In der Werbung steht oft der Sollzins, im Vertrag der effektive Jahreszins. Der zweite enthält Bearbeitungsentgelte und den Zeitpunkt der Zahlungen und ist deshalb die Zahl, mit der zwei Angebote überhaupt vergleichbar werden.

Zwei Kredite mit demselben Sollzins können sehr unterschiedliche Effektivzinsen haben. Tragen Sie hier immer den effektiven ein — sonst rechnet der Rechner Ihren Kredit schön.

Ratenkredit ist nicht Annuitätendarlehen

Diese Seite rechnet einen Ratenkredit: Sie geben die Laufzeit vor, die Rate ergibt sich.

In der Baufinanzierung läuft es andersherum. Dort wird die Rate als Zins plus anfängliche Tilgung angegeben — 4 % Zins und 2 % Tilgung ergeben 6 % Annuität — und wie lange das Darlehen läuft, ist das Ergebnis. Dazu kommt die Sollzinsbindung, nach der neu verhandelt wird. Eine andere Rechnung, und keine, die dieser Rechner leistet.

Was der Rechner nicht weiß

Bearbeitungsgebühren und Restschuldversicherungen. Sondertilgungen. Variable Zinsen. Und die vorzeitige Ablösung, bei der eine Vorfälligkeitsentschädigung anfallen kann.

Häufige Fragen