Rechner für die Abgeltungsteuer

Der Gewinn ist nicht die Differenz zwischen Kauf und Verkauf. Ordergebühren gehen an beiden Enden ab, Verluste lassen sich verrechnen, und bei Aktienfonds bleibt ein Drittel von vornherein steuerfrei.

Ihre Angaben

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Ordergebühr und damals gezahlte Abgaben.

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Realisierte Verluste aus diesem Jahr oder vorgetragen.

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Ihr Ergebnis

Sie behalten—Proceeds after selling costs and tax.
Zu zahlende Steuer—
Bruttogewinn—
Steuerpflichtig nach Verlusten und Freibetrag—
Steuer im Verhältnis zum Gewinn—
Rendite vor Steuern—
Rendite nach Steuern—
Formel
Gewinn = Erlös − Verkaufskosten − Anschaffungskosten. Steuer = (Gewinn − Verluste − Pauschbetrag) × Satz.

25 % nominal, gut 18 % effektiv

Kapitalerträge unterliegen der Abgeltungsteuer von 25 % zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer. Bei Aktienfonds greift die Teilfreistellung von 30 %: nur 70 % des Gewinns sind steuerpflichtig, die effektive Belastung fällt damit auf gut 18 %.

Bei Einzelaktien gibt es keine Teilfreistellung; dort liegt die Belastung bei rund 26 % mit Soli. Mischfonds haben eigene Sätze je nach Aktienquote.

Der Sparer-Pauschbetrag

1.000 Euro je Person, 2.000 bei Zusammenveranlagung, bleiben steuerfrei. Tragen Sie den noch nicht genutzten Betrag im Feld für den Freibetrag ein.

Ohne Freistellungsauftrag bei der Bank wird die Steuer trotzdem einbehalten und erst mit der Steuererklärung zurückgeholt. Das ist verschenkte Liquidität und häufiger als man denkt.

Verlusttöpfe sind getrennt

Die Bank führt getrennte Verrechnungstöpfe: einen für Aktien und einen für Sonstiges. Verluste aus Einzelaktien lassen sich nur mit Gewinnen aus Einzelaktien verrechnen — nicht mit Fondsgewinnen oder Zinsen. Das ist die Regel, die am häufigsten überrascht.

Depots bei verschiedenen Banken werden getrennt geführt; eine bankenübergreifende Verrechnung erfordert eine Verlustbescheinigung, die bis Mitte Dezember beantragt sein muss.

Die Vorabpauschale kommt vorher

Bei thesaurierenden Fonds wurde in den Vorjahren bereits eine Vorabpauschale versteuert. Diese Beträge werden beim Verkauf vom Gewinn abgezogen, sodass keine Doppelbesteuerung entsteht — die tatsächlich fällige Steuer liegt also unter dem, was diese Rechnung ausweist, wenn Sie länger gehalten haben.

Die Günstigerprüfung

Liegt Ihr persönlicher Steuersatz unter 25 %, können Sie in der Steuererklärung die Günstigerprüfung beantragen. Das Finanzamt rechnet automatisch nach. Relevant vor allem für Studierende, Rentner mit kleiner Rente und Jahre mit geringem Einkommen.

Häufige Fragen

Wie hoch ist die Steuer auf Kursgewinne?

25 % Abgeltungsteuer plus Soli, bei Aktienfonds gemindert um die Teilfreistellung von 30 %. Effektiv gut 18 % bei Fonds, rund 26 % bei Einzelaktien.

Was ist der Sparer-Pauschbetrag?

1.000 Euro je Person steuerfrei, 2.000 bei Zusammenveranlagung. Ohne Freistellungsauftrag wird trotzdem einbehalten.

Kann ich Verluste verrechnen?

Ja, aber getrennt: Verluste aus Einzelaktien nur mit Gewinnen aus Einzelaktien. Fonds und Zinsen laufen in einem anderen Topf.

Sind Ordergebühren abziehbar?

Ja. Die Kaufgebühr gehört zu den Anschaffungskosten, die Verkaufsgebühr mindert den Erlös.