ETF-Depot-Rechner

Ein Produkt, bei dem Erträge dauerhaft steuerfrei bleiben, gibt es in Deutschland nicht. Was es gibt, ist ein Depot mit teilweiser Freistellung — und der Effekt der Steuerstundung, der über Jahrzehnte erstaunlich viel wert ist.

Ihre Angaben

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Ihr Ergebnis

Guthaben, ganz Ihres—
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Gleicher Betrag in einer Basisrente, nach Steuern—
Vorteil des Depots—
Insgesamt eingezahlt—
Anlagewachstum—
Formel
Einzahlung aus versteuertem Einkommen. Kursgewinne unterliegen der Abgeltungsteuer, gemindert um Teilfreistellung und Sparer-Pauschbetrag.

Steuerfrei existiert hier nicht

Bei einem Roth-Konto fließt versteuertes Geld hinein, und weder Wertzuwachs noch Entnahme werden besteuert. Kein deutsches Produkt funktioniert so.

Die einzige vergleichbare Steuerfreiheit im Vermögen deutscher Haushalte ist der Verkauf einer selbst genutzten Immobilie — und der Verkauf sonstiger Immobilien nach zehn Jahren Haltedauer. Bei Wertpapieren wurde die entsprechende Spekulationsfrist 2009 mit Einführung der Abgeltungsteuer abgeschafft.

Ratschläge aus dem englischsprachigen Raum zum «Maximieren der Roth» lassen sich hier also nicht übertragen. Übertragbar ist nur die Logik: Wo wird am wenigsten Steuer fällig?

Das ETF-Depot kommt am nächsten

Sie zahlen aus versteuertem Einkommen ein. Kursgewinne werden erst beim Verkauf besteuert — mit 25 Prozent Abgeltungsteuer zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer.

Bei Aktienfonds und Aktien-ETFs gilt zudem die Teilfreistellung von 30 Prozent: Nur 70 Prozent des Gewinns sind steuerpflichtig. Damit sinkt die effektive Belastung auf gut 18 Prozent — deutlich unter dem, was in vielen Nachbarländern anfällt.

Dazu kommt der Sparer-Pauschbetrag von 1.000 Euro je Person, 2.000 Euro bei Zusammenveranlagung. Stellen Sie unbedingt einen Freistellungsauftrag bei Ihrer Bank — sonst wird Steuer einbehalten, die Sie erst mit der Steuererklärung zurückholen.

Die Vorabpauschale bremst die Stundung

Ein wichtiger deutscher Sonderweg: Bei thesaurierenden Fonds wird jährlich eine Vorabpauschale besteuert, berechnet aus einem Basiszins auf den Fondswert — auch ohne Verkauf. Sie wird später auf den Verkaufsgewinn angerechnet, es kommt also nicht zur Doppelbesteuerung.

Praktisch bedeutet das: Die Steuerstundung ist in Deutschland weniger vollständig als etwa in Skandinavien. In Jahren mit hohem Basiszins wird ein Teil der Steuer vorgezogen, und die Bank bucht sie zu Jahresbeginn vom Verrechnungskonto ab. Halten Sie dort Guthaben vor.

Die Günstigerprüfung

Liegt Ihr persönlicher Steuersatz unter 25 Prozent, können Sie in der Steuererklärung die Günstigerprüfung beantragen: Kapitalerträge werden dann mit dem niedrigeren persönlichen Satz veranlagt. Das Finanzamt prüft automatisch, ob es für Sie günstiger ist. Relevant vor allem für Studierende, Rentner mit kleiner Rente und Jahre mit geringem Einkommen.

Depot oder geförderte Vorsorge

Die geförderten Produkte — Basisrente und Riester — bringen den Steuervorteil beim Einzahlen und binden das Geld bis zur Rente. Das Depot bringt keinen Abzug, ist aber jederzeit verfügbar und ohne Betragsgrenze.

Für die meisten ist es keine Entweder-oder-Frage. Sinnvoll ist meist: Notgroschen, dann teure Schulden, dann bAV bis zum vollen Arbeitgeberzuschuss, dann ein breit gestreutes ETF-Depot — und geförderte Verträge nur, wenn der Grenzsteuersatz hoch ist und die Bindung akzeptabel.

Garantie ist nicht Sicherheit

Viele als Altersvorsorge verkaufte Produkte garantieren den Kapitalerhalt und erwirtschaften kaum Rendite. Über dreissig Jahre zerstört eine nach Inflation negative Rendite mehr Vermögen als jede Steuer. Die Steuerfrage kommt nach der Anlageentscheidung, nicht davor.

Häufige Fragen

Gibt es in Deutschland ein steuerfreies Vorsorgekonto?

Nein. Steuerfrei sind nur der Verkauf selbst genutzter Immobilien und sonstiger Immobilien nach zehn Jahren. Bei Wertpapieren wurde die Spekulationsfrist 2009 abgeschafft.

Wie hoch ist die Steuer auf ETF-Gewinne?

25 Prozent Abgeltungsteuer plus Soli, bei Aktienfonds gemindert um 30 Prozent Teilfreistellung. Effektiv gut 18 Prozent, dazu der Sparer-Pauschbetrag.

Was ist die Vorabpauschale?

Eine jährliche Besteuerung thesaurierender Fonds auf Basis eines Basiszinses, auch ohne Verkauf. Sie wird später auf den Verkaufsgewinn angerechnet.

Wann lohnt sich die Günstigerprüfung?

Wenn der persönliche Steuersatz unter 25 Prozent liegt. Das Finanzamt prüft auf Antrag automatisch, ob die Veranlagung günstiger ist.